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Reiseziele in Europa

Einreise nach Belgien

Da Belgien eine Vertragspartei des Europäschen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates ist, können deutsche Staatsangehörige mit dem Reisepass, einem vorläufigen Reisepass oder einem Personalausweis bzw. dem vorläufigen Personalausweis einreisen. Diese Dokumente sollte gültig sein, werden aber auch noch bis zu einem Jahr nach dem Ablauf anerkannt.

Einreisebedingungen für Kinder
Kinder und Jugendliche benötigen den Kinderreisepass, einen Reisepass oder einen Personalausweis bzw. einen vorläufigen Personalausweis, der ebenfalls gültig sein sollte bzw. seit weniger als einem Jahr abgelaufen ist. Ein bereits vorhandener Eintrag im Reisepass reicht ebenso für die Einreise nach Belgien ein wie ein noch gültiger Kinderausweis nach dem alten Muster.

Einreisebestimmungen für Heimtiere
Für Heimtiere, wie Hunde, Katzen und Frettchen aus der EU, mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Schweden, gilt seit dem 1. Oktober 2004 die Regelung, dass ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden muss. Durch diesen Ausweis sollte hervorgehen, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Weitere Informationen bekommen man zum einen auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und zum anderen bei seinem Tierarzt.
Ferner sollte man wissen, dass es seit dem 17. Juli 2006 aufgrund einer geänderten Rechtslage für die Einfuhr von Hunde- und Katzenwelpen neue Regelungen gibt. So dürfen ungeimpfte Hunde- und Katzenwelpen unter drei Monaten nur noch aus solchen Ländern nach Belgien gebracht werden, die in Anhang II der EU-Heimtierverordnung Nr. 998/2003 aufgeführt sind. Zudem darf es sich nur um die Tiere handeln, die nach den Bestimmungen des OIE-Codes als tollwutfrei gelten. Aus der Bestimmung geht hervor, dass solche Tiere von Deutschland aus nicht nach Belgien eingeführt werden dürfen. 

Zollbestimmungen
Für Bürger aus den EU-Staaten gibt es für Waren des persönlichen Gebrauchs keine Einfuhrbeschränkungen. Pro Person ab dem 15. bzw. 17. Lebensjahr dürfen 800 Zigaretten und 10 Liter Spirituosen mitgenommen werden. Erlaubt sind auch Schweizer Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 CHF und zusätzlich 200 Zigaretten oder 50 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak, ein Liter Spirituosen über oder zwei Liter unter 15 Vol. Alkoholgehalt und zwei Liter Wein.

Sicherheitshinweise
Besondere Sicherheitshinweise liegen für Belgien derzeit nicht vor. Da sich dies jedoch jederzeit ändern kann, sollte man sich vor der Abreise auf der Webseite des Auswärtiges Amtes detailliert informieren.