Die Prüfung der Reisedokumente wird in Frankreich als Reaktion auf die Anschläge in London vom 7. Juli 2005 stichprobenartig an den Grenzen zu Deutschland und den anderen Nachbarländern durchgeführt. Da Frankreich eine Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens ist, gelten die Regelungen des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates.
Unterlagen für Erwachsene
Erwachsene können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Personalausweis nach Frankreich einreisen. Ein vorläufiger Personalausweis ist auch ausreichend, allerdings muss dieser gültig sein.
Wer in die Überseedepartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana und La Reunion sowie die Überseeterritorien Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Mayotte, Saint-Martin und Saint-Barthelemy und Neu-Kaledonien einreisen möchte, der benötigt als deutscher Staatsangehöriger einen gültigen Reisepass und Personalausweis. Hier kann visumfrei eingereist werden
Einreisebedingungen für Kinder
Kinder und Jugendliche können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis einreisen. Handelt es sich um einen vorläufigen Personalausweis, muss dieser gültig sein. Bei Kindern unter 16 Jahren ist ein Eintrag im Reisepass von einem Elternteil nicht mehr möglich. Ein noch gültiger Kinderausweis nach dem alten Muster ist auch als Reisedokument möglich. Allerdings wird der Kinderausweis seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt.
Kinder und Jugendliche, die in die Überseedepartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana und La Reunion sowie die Überseeterritorien Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Mayotte, Saint-Martin und Saint-Barthelemy und Neu-Kaledonien einreisen möchte, können sie als deutscher Staatsangehöriger mit einem gültigen Reisepass, gültigen Personalausweis und gültigen Kinderreisepass visumfrei tun.
Einreisebestimmungen für Hunde
Für die Einfuhr von Hunden von Deutschland nach Frankreich gilt die EG-Verordnung 998/2003. Demnach muss eine genaue Identifizierung, durch Tätowierung oder Mikrochip, des Hundes erfolgen und er muss über eine gültige Impfung gegen die Tollwut geben. Des Weiteren benötigt der Hund einen europäischen Pass, entsprechend der EG-Entscheidung Nr. 2003/803), der von einem Tierarzt ausgefüllt werden muss. Handelt es sich um mehr als fünf Tiere oder um Tiere, die jünger als drei Monate sind, wird eines Sondergenehmigung des Ministere de l’Agriculture in Paris erforderlich.
Besondere Regelungen bestehen im Bezug auf die Einreise von sog. Kampfhunden der 1. Kategorie. Darunter fallen Pitbulls, Boierboels und Hunde, die aufgrund von morphologischen Merkmalen den Hunden der Tosa-Rasse zugeordnet werden. Die Einreise nach Frankreich ist diesen Hunden untersagt. Das Verbot bezieht sich auch auf American Staffordshire Terrier und „Staffordshire Terrier“, ohne FCI-anerkannte Papiere, sowie für deren Mixe. Hierbei ist eine Rassebezeichnung im Impfpass oder ein Rassegutachten nicht ausreichend.
Jedoch ist die Einfuhr der genannten Hunde erlaubt, sofern der Hund in einem Stammbuch eingetragen ist, dass vom Internationalen Hundeverband stammt.
Wichtig für den Aufenthalt in Frankreich mit Hunden der genannten Rassen ist zu wissen, dass diese auf öffentlichen Straßen, an öffentlichen Plätzen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen müssen. An allen Stränden des Landes sind Hunde grundsätzlich nicht erlaubt.
Visumbestimmungen
Sofern die Personen der folgenden Länder als Tourist einreisen, benötigen sie kein Visum: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Demokratische Volksrepublik Korea, die Bermudas, El Salvador, Guatemala, Honduras, Island, Israel, Japan, Kroatien, Liechtenstein, Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, Republik Korea, Rumänien, San Marino, Schweiz, Singapur, Uruguay, Vatikanstadt, Venezuela, Vereinigte Staaten.
Auch deutsche Staatsbürger bzw. Staatsbürger der EU-Mitgliedsstaaten benötigen kein Einreisevisum, was auch für die Überseedepartements gilt. Allerdings ist bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss ein Langzeitvisum bei der Visaabteilung in Berlin bzw. Frankfurt beantragt werden.
Visum für Schüler und Studenten
In der Regel sind Schüler auf Klassenfahrt ebenfalls von dem Visabedingungen befreit. Jedoch ist es immer ratsam, an der Grenze einen Nachweis über die finanziellen Mittel, Hotelbuchung oder Rückflugticket erbringen zu können.
Zollbestimmungen
Reisende müssen seit dem 15. Juni 2007 gemäß dem neuen §12 a Absatz 1 Zollverwal-tungsgesetz (kurz: ZollVG) mitgeführte Barmittel wie Bargeld, Reiseschecks, Zahlungsanweisun¬gen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons ab 10.000 Euro bei der Ein¬reise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde von sich aus schriftlich anmelden.
Auf Aufforderung müssen bei Reisen innerhalb der EU mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000 Euro angezeigt werden. Werden später Verstöße gegen die Anmeldepflicht durch Nicht- oder Falschanmeldung festge¬stellt, drohen Geldbußen bis zu 1 Million Euro.
Ansonsten gibt es keine Beschränkungen oder besondere Formalitäten abgabenrechtlicher Art für das Reisegepäck und für Waren, die ausschließlich zu privaten Zwecken mitgeführt werden. Verboten ist jedoch die Einfuhr von verbotenen Waren wie Drogen, Waffen usw.
Privatpersonen können problemlos Waren mitführen, die im EU-Mitgliedstaat des Einkaufs bereits versteuert wurden und rein dem Eigenbedarf dienen. Als Eigenbedarf gelten z.B. 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1000g Tabak, 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse, 90 Liter Wein, 110Liter Bier.