Unterlagen
Viele Urlauber meinen immer wieder, dass in Zeiten von EU-Binnenmarkt und Schengengebiet im Reiseverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten keine Bestimmungen mehr beachtet werden müssen. Dies stimmt nicht ganz, denn es gibt es noch eine Reihe einzelstaatlicher Bestimmungen. Vor allem wenn man den Transit durch den Nicht-EU-Staat Schweiz vornimmt.
So sollte man für die Einreise nach Italien immer den gültigen Personalausweis und Reisepass mitnehmen, damit nichts schief geht.
Einreisebedingungen für Kinder
Kinder benötigen einen gültigen Kinderausweis oder müssen im Pass der Eltern (ab der Geburt bis zum 16. Lebensjahr) eingetragen sein. Jugendliche ab 16. Jahren sollten ihren gültigen Personalausweis mitführen, ebenso einen gültigen Reisepasse. Reisen Jugendliche alleine nach Italien, z.B. im Rahmen einer Gruppen- und Jugendreise, sollten sie zur Sicherheit eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei sich führen.
Einreisebestimmungen für Hunde
Möchte man mit dem Hund nach Italien reisen, müssen zwingend die „Regelungen für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003“ beachtet werden. So muss für den Hund ein ordnungsgemäß ausgefüllter EU-Heimtierpass mitgeführt werden, der beim Tierarzt erhältlich ist. Hunde benötigen zudem eine gut lesbare Tätowierung (nur noch erlaubt bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip, damit sie eindeutig identifiziert werden können.
Nähere Informationen zu Impfungen von Hunden, die Einfuhr von Welpen sowie anderen Tieren, sollte man vor der Abreise mit seinem Tierarzt klären.
Visumbestimmungen
Urlauber, die keine Beschäftigung in Italien aufnehmen, sind vom Visumzwang für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen befreit. Voraussetzung: die sind im Besitz ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt, haben einen gültigen Reisepass, Kinder benötigen einen Kinderausweis, in dem die Nationalität „Deutsch“ vermerkt sein muss, oder die einen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland haben.
Mit diesen Papieren kann auch eine Beschäftigung in Italien aufgenommen werden - ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. Allerdings beträgt die vorläufige Aufenthaltsdauer drei Monate. Möchte ein Staatsangehöriger eines EU-Landes länger als drei Monate in Italien bleiben, muss bei der für den Wohnsitz zuständigen örtlichen Polizeidienststelle ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen. Hierfür ist ein Reisepass notwendig, zudem müssen der Arbeitsvertrag oder Unterlagen über eine selbständige Tätigkeit vorlegt werden.
Wer als EU- Staatsangehöriger ohne Arbeitsaufnahme in Italien bleiben möchte, muss nachweisen, dass sie über ein geregeltes Einkommen aus ihrem Heimatland verfügen, z.B. Renten- oder Bankbestätigungen. Des Weiteren wird zwingend ein Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung verlangt.
Zollbestimmungen
Beschränkungen abgabenrechtlicher Art bei unmittelbarer Einreise aus Deutschland und anderen EU-Ländern für das Reisegepäck nach Italien gibt es nicht. Hier gelten die Vorschriften des innergemeinschaftlichen Reiseverkehrs für Reisegepäck und ausschließlich zu privaten Zwecken mitgeführten Waren.
Ein Einfuhrverbot gibt es für Drogen, Waffen usw.
Privatpersonen können problemlos bereits im EU- Mitgliedstaat beim Einkauf versteuerte Waren, sofern sie ausschließlich dem Eigenbedarf dienen und nicht zu gewerblichen Zwecken.
Dabei gelten Richtmengen für den Eigenbedarf:
Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1000 g Tabak
Alkoholische Getränke: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse, 90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumwein, 110 Liter Bier.
Wer bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien eine Bargeldmenge von mehr als 10.000 Euro bei sich führt, muss diese Summe deklarieren.
Beim Transit durch Österreich müssen bei der Mitführung von mehr als 11,25 Liter Wein und /oder 1000 Zigaretten die Waren am österreichischen Zoll deklariert werden. Zudem muss eine Kaution hinterlegt werden, die man an der österreichischen Ausreisezollstelle wieder zurückgezahlt bekommt.
Sicherheit
Das auswärtige Amt informiert derzeit (Stand: 2010) darüber, dass die italienischen Sicherheitsbehörden in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschlägen auch in Italien hingewiesen haben. Die haben ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt und können eine erhöhte Gefährdung, insbesondere durch islamistisch motivierten Terrorismus, nicht ausschließen. Dies gilt derzeit vor allem für religiöse Stätten.
Da sich diese Hinweise jederzeit ändern können, sollten Urlauber vor ihrer Reise die Webseite des Auswärtigen Amtes besuchen und hier konkrete Informationen einholen.