Einreiseregelungen für Erwachsene
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957. Daher können Erwachsene, deutscher Staatsangehörigkeit, mit einem Reisepass, einem vorläufigen Reisepass oder einem Personalausweis einreisen. Diese Ausweisdokumente müssen gültig sein oder dürfen seit höchstens einem Jahr ungültig sein. Ist nur ein vorläufiger Personalausweis vorhanden, muss dieser zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein.
Einreisebedingungen für Kinder
Aufgrund des Vertrags über das Europäische Übereinkommen des Europarates können Kinder und Jugendliche mit deutscher Staatsangehörigkeit mit einem Kinderreisepass, einem Reisepass oder einem Personalausweis einreisen, sofern dieser gültig oder seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist. Verfügt der Jugendliche über einen vorläufigen Personalausweis, muss dieser gültig sein. Auch mit einem bereits vorhandenen Eintrag im Reisepass von einem Elternteil können Kinder und Jugendliche nach Österreich einreisen. Da der Kinderausweis nicht mehr ausgestellt wird, ist jedoch noch eine Einreise mit dem Kinderausweis nach altem Muster möglich, sofern dieser noch gültig oder seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist.
Reisen Jugendliche unter 15 Jahren alleine nach Österreich, dann ist eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mitzuführen.
Einreisebestimmungen für Tiere
Für Reisen mit Hunde, Katzen, Frettchen und weiteren Heimtieren in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden) gelten seit dem 1. Oktober 2004 bestimmte Regelungen. So muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem hervorgeht, dass das jeweilige Tier gegen Tollwut geimpft ist. Durch den EU-Heimtierausweis werden die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten ersetzt. Weitere Informationen zu dem Ausweis kann man auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bekommen. Auch der Tierarzt informiert gern über eventuell erforderliche Impfungen und Einreisevorschriften.
Visumbestimmungen
Unabhängig davon, wie lange man sich und aus welchem Grund man sich als deutscher Staatsbürger in Österreich aufhält, benötigt man kein Visum. Dabei beträgt die vorläufige Aufenthaltsdauer drei Monate. Eine Arbeitsaufnahme ist ohne vorherige Arbeitsgenehmigung möglich.
Wer sich als Staatsangehöriger eines EU-Landes länger als drei Monate in Österreich aufhalten möchte, muss bei der für den Wohnsitz zuständigen österreichischen Polizeidienststelle einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen. Hierfür wird der Reisepass erforderlich. Des Weiteren sind der Arbeitsvertrag bei Arbeitsaufnahme oder entsprechende Papiere bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder Ausführung von Dienstleistungen vorzulegen. Wer als EU-Bürger ohne Arbeitsaufnahme in Österreich länger als drei Monate bleiben möchte, der muss einen Nachweis über ein geregeltes Einkommen aus dem Heimatland erbringen. Ferner wird ein Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung verlangt.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise nach Österreich werden grundsätzlich keine Zollkontrollen mehr durchgeführt, wobei jedoch jederzeit Stichproben möglich sind.
Grundsätzlich sind Tabakwaren oder alkoholische Getränke im Reisegepäck nur dann abgabenfrei, wenn sie dem Eigenbedarf dienen. Es gelten bestimmte Richtmengen: Zigaretten: 800 Stück, Zigarillos (höchstens 3 g Stückgewicht): 400 Stück. Zigarren: 200 Stück, Rauchtabak: 1 kg, Spirituosen: 10 Liter, andere Alkoholika 22 % vol.: 20 Liter, Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein): 90 Liter, Bier: 110 Liter.