Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise nach Schweden einen Reisepass oder den gültigen Personalausweis. Grundsätzlich müssen die Einreisedokumente für den gesamten Aufenthalt im Land gültig sein.
Einreisebedingungen für Kinder
Kinder unter 16 Jahren brauchen für die Einreise nach Schweden einen Kinderreisepass, wobei auch der Kinderausweis oder eine Eintragung im Pass eines Elternteils anerkannt wird. Auch diese Dokumente müssen während des Aufenthalts in Schweden gültig sein
Einreisebestimmungen für Tiere
Wer mit seinen Haustieren nach Schweden einreisen möchte, benötigt für sie den EU-Heimtierausweis sowie eine Kennzeichnung des Tieres durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung. Aus dem Heimtierausweis muss hervor gehen, wann die letzte Tollwutimpfung gewesen ist, die noch gültig sein muss. Ferner muss ein Tollwut-Antikörpertest aus dem Ausweisdokument hervorgehen, der frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung durchgeführt wird. Ferner muss das Tier spätestens zehn Tage vor der Einreise gegen Bandwürmer mit einem Mittel das Praziquantel enthält, behandelt worden sein. Dies muss ebenfalls aus dem EU-Heimtierausweis hervorgehen.
Der Heimtierausweis muss an der Grenze dem Zoll vorgelegt werden. Wer über Norwegen nach Schweden einreist, der muss die norwegischen Bedingungen beachten. Für die Weiterreise nach Schweden reicht dann die Einhaltung der Bestimmung von Norwegen. Sehr viele Informationen zu diesem Thema kann man auch auf der Webseite des Schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft, www.sjv.se bekommen.
Visumbestimmungen
Da Schweden ein Staat des Schengener-Abkommens ist, wurden die Grenzkontrollen gegenüber den anderen Schengen-Ländern abgeschafft. Zum Schengen-Räum gehören derzeit folgende Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn. Bürger dieser Länder und damit auch deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum für Schweden. Der gültige Personalausweis ist ausreichend.
Ferner ist es auch für ausländische Staatsbürger, die ein Aufenthaltsrecht in einem der Schengen-Länder haben möglich, jedes andere Schengen-Land ohne Visum zu besuchen.
Zollbestimmungen
Grundsätzlich unterliegt das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch keinen Beschränkungen. Streng verboten ist allerdings die Mitnahme von Selbstverteidigungs-Waffen sowie von Schreckschuss- und Gaspistolen, Tränengas-Sprays, Springmessern und ähnlichen Waffen. Bei Nichtbeachtung ist mit hohen Bußen und sogar mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen.
Wer aus einem EU-Land nach Schweden einreist, darf Lebens- und Genussmittel zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen. Jedoch gibt es bei einigen Produkten Richtmengen, die eine private von einer gewerblichen Nutzung unterscheiden. Als privater Bedarf gelten:
Tabakwaren sind nur Personen ab 18 Jahren und alkoholische Getränke nur für Personen ab 20 Jahren gestattet. Ferner gibt es für Tabakwaren, die in einem der zehn neuen EU-Beitrittsländer gekauft wurden, gelten geringere Mengen. Man darf beispielsweise nur 200 in Polen gekaufte Zigaretten eingeführt werden.
Des Weiteren gibt es besondere Regelungen für die Einfuhr von Fleisch. Pro Person dürfen aus EU-Ländern und aus Norwegen bis zu 15 kg Fleisch und Fleischprodukte eingeführt werden. Daneben ist auch die Mitnahme von Fischen, Weich- und Krustentieren nur bis zu einer Menge von 15 kg pro Person gestattet. Wichtig ist hierbei, dass die Fische ausgenommen sein müssen. Rindfleisch und Rindfleischprodukte aus Großbritannien oder Nordirland dürfen nicht eingeführt werden.
Bei duty-free-Ware und der Einreise aus Nicht-EU-Ländern sowie von den Aland-Inseln sind weitere besondere Bestimmungen gegeben. So sind hier die erlaubten Mengen an Alkohol und Tabak bei der Einfuhr von zollfrei eingekaufter Ware oder Ware aus Nicht-EU-Ländern wie beispielsweise aus Norwegen oder bei Einreise von den Aland-Inseln, noch geringer. Ferner gibt es für Tee, Kaffee, Parfüm, Toilettenwasser und anderen Waren besondere Höchstbeschränkungen.