Derzeit (Stand: 2010) sind keine besonderen Impfungen für einen Aufenthalt in Schweden vorgeschrieben. Da sich jedoch die Impfvorschriften jederzeit ändern können, sollte man sich weit vor seinem geplanten Urlaub in diesem Land bei seinem Hausarzt beraten lassen. Auch auf der Webseite de Auswärtigen Amtes kann man aktuelle Vorschriften in Erfahrung bringen.
Jedoch gibt es eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen, die man besser berücksichtigen sollte. So besteht in der Zeit von April bis Oktober landesweit ein erhöhtes Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken. Diese sind vor allem in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz und finden, sodass man sich bei Ausflügen in die Natur mit hautbedeckender Kleidung und insektenabweisenden Mitteln schützen sollte.
Ferner wird auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Vor allem in der Provinz Stockholm, westlich bis zu den Mälaren und südlich bis zum Revskärs Naturreservat sowie die östlich vorgelagerten Inseln sind betroffen. Ein geringes Risiko besteht um die Mälaren bis einschließlich die Provinzen Uppsala und Kalmar sowie auf den vorgelagerten Inseln in der Ostsee. Gegen FSME kann man sich impfen lassen.
Eine weitere Krankenhit, die vorkommen kann, ist Hepatitis B. An dieser Stelle wird vor allem Kindern und Jugendlichen sowie allen Reisenden die sich länger in Schweden aufhalten und dabei engen Kontakt zu einheimischen Bevölkerung haben, die Impfung gegen Hepatitis B empfohlen.
Daneben sollte man sich gerade in den Sommermonaten mit einem guten Mückenschutzmittel eindecken.
In Schweden gab es auch die Vogelgrippe. Auch wenn diese derzeit nicht mehr akut ist, sollte man sich von Geflügel fernhalten und sämtlichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meisten. Rohe Geflügelgerichte sollte man ebenso von der Speisekarte strecken wie rohe Eier. In gegartem Zustand kann man diese Speisen jedoch bedenkenlos genießen.
Die Gesundheitsvorsorge
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte, durch die die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall geregelt ist. Aushelfender Träger ist hier die „Försäkringskassan“, die Schwedische Allgemeine Versicherungskasse. So erfolgt in Schweden die ärztliche Behandlung durch private Allgemeinärzte und Zahnärzte, die der Sozialversicherung angeschlossen sind. Zahnbehandlung werden auch durch den Nationalen Zahnbehandlungsdienst übernommen. In Krankenhäusern ist die Behandlung in der Regel kostenfrei. Kostenbeteiligungen gibt es bei Medikamenten auf Rezept sowie bei bestimmten ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen.
Wichtig ist immer zu wissen, dass durch die Europäische Krankenversicherungskarte kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten ist. Diese Leistung darf durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht angeboten werden. Mit einer privaten Reiseversicherung kann diese finanzielle Lücke geschlossen werden. Daher ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung immer zu empfehlen.