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Reiseziele in Europa

Spanien Einreise

Viele Grenzen für Urlaubsreisen sind aufgrund der EU oder anderen Abkommen gefallen und so gibt es kaum noch Kontrollen bei der Einreise nach Spanien. Dennoch sollten Reisende einige Faktoren für die Einreise nach Spanien berücksichtigen.

So ist in jedem Fall ein gültiger Personalausweis erforderlich sowie ein Reisepass. Personen aus folgenden Ländern können auch nur mit dem Personalausweis nach Spanien einreisen: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Österreich, Rumänien, Schweden, Spanien, Ungarn, Vereinigtes Königreich.

Einreisebedingungen für Kinder
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist für Kinder der deutsche Kinderausweis, der Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass erforderlich. Kindausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt. Jedoch haben die derzeit gültigen Kinderpässe noch bis zu ihrem Ablauf Gültigkeit und können auch bei der Einreise verwendet werden.
Alleinreisende minderjährige Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung ihrer Eltern mitführen, die im Idealfall auch auf Spanisch übersetzt ist. Daneben gibt es bei einigen Fluggesellschaften besondere Regelungen für alleinreisende Kinder und Jugendliche, die individuell erfragt werden sollten.

Einreisebestimmungen für Hunde
Für die Einreise mit Hunden nach Spanien, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich, der eine Beschreibung des Hundes, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut, enthält. Hunde, die in Deutschland geimpft wurden, müssen bei der Erstimpfung mindestens drei Monate alt sein. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgen. Daneben ist der Eigentümer verpflichtet, eine Identifikation (Chip) bei seinem Hund anbringen zu lassen. Bis zum Jahre 2011 ist auch die Tätowierung als Identifikation erlaubt. Nähere Informationen erhält man bei seinem Tierarzt.

Visumbestimmungen
Wer aus folgenden Ländern lediglich als Tourist nach Spanien einreist und sich nicht länger als 30 Tage aufhält, benötigt kein Visum: Amerikanische Jungferninseln, Andorra, Anguilla, Argentinien, Australien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Chile, Dänemark, Demokratische Volksrepublik Korea, Deutschland, die Bermudas, El Salvador, Falklandinseln, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Guatemala, Honduras, Irland, Israel, Italien, Japan, Kaimaninseln, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Montserrat, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Österreich, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, St. Helena, Turks- und Caicosinseln, Ungarn, Uruguay, Vatikanstadt, Venezuela, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich.
Geht der Aufenthalt über 30 Tage hinaus, ist aber nicht länger als 90 Tage, dann muss ein Touristenvisum beantragt werden. Die Kosten hierfür liegen bei rund 50 Euro. Diese Visumbedingungen gelten auch für mitreisende Kinder.

Visum für Schüler und Studenten
Schüler und Studenten benötigen zudem ein amtlich beglaubigtes polizeiliches Führungszeugnis des Landes, in dem sie in den letzten 5 Jahren gelebt haben. Daraus muss hervorgehen, dass sie über keine polizeilichen Einträge verfügen. Daneben muss eine Bestätigung der Unterkunft vorliegen, ebenso eine Bestätigung der Reisedaten inklusive Rückreise, die durch den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft ausgestellt wurde.

Aktuelle Informationen zur Einreise nach Spanien kann man auf der Webseite des Auswärtigen Amtes jederzeit einsehen. Hier werden auch regelmäßig Informationen zur Reisesicherheit veröffentlicht.

Zollbestimmungen
Für das Reisegepäck und Waren, die ausschließlich zu privaten Zwecken mitgeführt werden gibt es keinerlei Zollbeschränkungen oder Formalitäten, die abgabenrechtlicher Art sind. Somit können Privatpersonen problemlos Waren mitführen, die im EU-Mitgliedstaat des Einkaufs bereits versteuert wurden, sofern sie ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt sind und nicht zu gewerblichen Zwecken erworben wurden.
Unter den Eigenbedarf fallen 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 100g Rauchtabak, 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse, wie z.B. Sherry, 90 Liter Wein, 110 Liter Bier. Auch die zum persönlichen Gebrauch und während der Reise benötigten Reiseausrüstung, die auch zur Wiederausfuhr bestimmt ist, kann problemlos eingeführt werden.